Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Allergologie - Ambulante Operationen - Ambulante Balneo-Fototherapie

  • Praxis
  • Behandlungen
  • Hautkrebsscreening
  • über uns
  • Anfahrt
  • Aktuelles

Hautkrebsscreening

Das Hautkrebsscreening wird ab 35 Jahren alle 2 Jahre von den Krankenkassen übernommen. Viele Krankenkassen übernehmen dieses bereits unter 35 Jahren ohne Altersbeschränkung im Rahmen einer Besonderen Versorgung nach Vertrag. §140a SGB V: „Hautkrebsscreening für junge Menschen (HKS u35)“. Hierfür müssen Teilnahmeerklärungen unterzeichnet werden.
Für die meisten Krankenkassen muss diese Teilnahmeerklärung vor Ort unterschrieben werden. Bei einigen Krankenkassen werden die Kosten nach Einreichung unserer Rechnung erstattet. Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Krankenkasse.

Für Versicherte der MOBIL-, NOVITAS oder weiteren Betriebskrankenkassen (BKK)

Sind Sie bei den Krankenversicherungen Novitas, Mobil, oder einer teilnehmenden BKK (Liste siehe hier) versichert, müssen Sie sich vorher über das Sanakey Portal einschreiben. Die Novitas BKK und die Mobil Krankenkasse bietet auch für Menschen ab 35 Selektivverträge, mit denen jährliche Vorsorge bezahlt wird.

Klicken Sie entweder auf den Button Ihrer Krankenkasse, um sich einzuschreiben, oder laden Sie sich erst die Patienteninformationen (PDF-Dateien) herunter:

Patienteninformationen für MOBIL-Krankenkasse

Patienteninformationen für NOVITAS-Krankenkasse

Patienteninformationen für Betriebskrankenkassen

Einschreibungslink zum Sanakey-Vertrag der Krankenkassen:



Impressum | Datenschutz